- Start-Seite
- Daten-Schutz
Hinweise zur Datenerhebung
Datenschutz
Die Polizei NRW nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten Ihnen mit dieser Datenschutzerklärung einen Überblick darüber geben, wie wir den Schutz Ihrer Daten gewährleisten, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden und wie sie verwendet werden. Um unseren Service für Sie zu verbessern, entwickeln wir das Internetangebot stetig weiter und implementieren neue Technologien. Dadurch können Änderungen dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich die Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit erneut durchzulesen.
Der/die Datenschutzbeauftragte des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Die Datenschutzbeauftragte/ den Datenschutzbeauftragten des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW erreichen Sie per Mail unter datenschutz.lzpd@polizei.nrw.de oder über die Adresse:
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRWBehördliche/r Datenschutzbeauftragte/r
Schifferstraße 10
47059 Duisburg
Telefon: +49 203 4175 0
Telefax: +49 203 4175 7299
Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten wenden Sie sich bitte per Mail über das Postfach poststelle.lzpd@polizei.nrw.de oder schriftlich über die im Impressum angegebene Adresse an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW.
Ihre Rechte als Nutzer
Sie haben uns gegenüber folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
- Recht auf Auskunft,
- Recht auf Berichtigung oder Löschung,
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
- Recht auf Datenübertragbarkeit.
Sie haben zudem das Recht, bei der/dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Den/die Landesbeauftragte/n für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:
Landesbeauftragte/r für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-WestfalenPostfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 384 24-0
Telefax: 0211 384 24-10
Hinweis zum Datenschutz
Bei der Nutzung unserer Informationsangebote werden personenbezogene Daten erhoben. Dies ist schon aus technischen Gründen erforderlich, um Ihnen alle Funktionalitäten unserer Website und die Sicherheit unseres Angebotes zu gewährleisten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO).
Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der der Polizei Nordrhein-Westfalen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich, unbeschadet speziellerer Rechtsvorschriften, aus § 3 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn sie für die Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich ist oder wenn sie in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Soweit Sie in eine Verarbeitung eingewilligt haben, stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.
Protokoll- oder Log-Dateien
Diese Internetseite der Polizei NRW wird vom Landesprojekt TVH vertreten durch PD Dominic Reese, Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW gehostet.
Kontaktdaten:
Landesprojekt TVH Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstr. 10, 47059 Duisburg 2ITSondnetz.LZPD@polizei.nrw.deBei jedem Zugriff auf Inhalte der Internetangebote werden dort vorübergehend Daten über so genannte Protokoll- oder Log-Dateien gespeichert, die möglicherweise eine Identifizierung zulassen. Die folgenden Daten werden bei jedem Aufruf der Internetseite erhoben:
- Datum und Uhrzeit des Abrufs,
- Name des aufgerufenen Internetdienstes, der aufgerufenen Ressource und der verwendeten Aktion,
- Abfrage, die der Client gestellt hat,
- übertragene Datenmenge,
- Meldung, ob der Abruf erfolgreich war,
- IP-Adresse und Port des aufrufenden Rechners,
- Clientinformationen (Browser, Betriebssystem).
Diese Daten aus den Protokoll- bzw. Logdateien dienen zur Abwehr und Analyse von Angriffen auf das Portal und werden bis zu 48 Stunden direkt und ausschließlich für Administratoren zugänglich aufbewahrt. Danach sind sie nur noch indirekt über die Rekonstruktion von Sicherungsbändern verfügbar und werden nach sechs Wochen endgültig gelöscht.
Bürgerservice, E-Mail und Einwilligung
Für Ihre Kontaktaufnahme mit der Polizei NRW bieten wir Ihnen verschiedene Zugangsmöglichkeiten über Kontaktformulare oder die Nutzung von E-Mailadressen. Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail oder über ein Kontaktformular müssen die von Ihnen mitgeteilten Daten gespeichert werden, damit wir Ihrem Anliegen entgegen kommen können.
Sofern Sie diese Kontaktwege nutzen, erfolgt die Eingabe personenbezogener Daten auf ausdrücklich freiwilliger Basis und - sofern Sie über 16 Jahre alt sind - die mit der Eingabe verbundene Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten mit Ihrer Einwilligung (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a i. V. m. Art. 8 Abs. 1 DSGVO). Personen unter 16 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Sorgeberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln (Rechtsgrundlage ist Art. 8 Abs. 1 DSGVO). Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern und Jugendlichen an. Wissentlich sammeln wir solche Daten nicht.
Bei Kontaktaufnahme direkt per Mail, bitten wir Sie, Ihre Zustimmung in der Mail zu vermerken.
Bei Anfragen via E-Mail oder Kontaktformular können gespeichert werden:
- Anrede,
- Name,
- Vorname,
- E-Mail Adresse,
- Straße,
- Hausnummer,
- Postleitzahl,
- Ort,
- Telefonnummer,
- Betreff,
- Ihre Nachricht,
- Zeitstempel,
- Benutzer,
- IP-Adresse.
Die von Ihnen eingegebenen persönlichen Daten verwenden wir nur zu dem von Ihnen gewünschten Zweck und nur innerhalb der Landesregierung bzw. der mit dem jeweiligen Service beauftragten Behörden, Dienststellen und Institutionen.
Die anfallenden personenbezogenen Daten, die wir per E-Mail oder Kontaktformular erhalten, löschen wir, sobald die Speicherung nicht mehr für den von Ihnen verfolgten Zweck oder im Zusammenhang mit damit ausgelösten Verwaltungsvorgängen und den hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten (Anlage zur Aktenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (AktO); Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 51 - 17.05 -vom 25. Juli 2016) erforderlich ist.
Nutzung von Cookies
Das Angebot verwendet so genannte „Cookies“. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Diese dienen dazu, unser Angebot für Sie nutzerfreundlicher und effektiver zu machen.
Sie können die Verwendung von Cookies dadurch unterbinden, indem Sie Ihren Internetbrowser so einstellen, dass dieser keine Cookies akzeptiert. Sie können in Ihren Browser aber auch festlegen, ob Sie über das Setzen von Cookies informiert werden möchten und Cookies nur im Einzelfall erlauben, ob Sie die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder eben auch generell ausschließen. Außerdem können Sie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Wie man das macht, hängt von Ihrem Browser ab.
Webanalyse
Diese Webseite nutzt den Webanalysedienst Matomo. Matomo nutzt sogenannte "Cookies", welche auf Ihrem Computer gespeichert werden. Diese Dateien richten keinerlei Schaden an, ermöglichen uns aber eine anonymisierte Analyse Ihrer Benutzung unserers Online-Angebots. Die durch das Cookie gesammelten Informationen werden auf unserem Server gespeichert. Ihre IP-Adresse wird vor der Speicherung anonymisiert, so dass diese keinen Rückschluss auf Ihre Person mehr zulässt. Die erlangten Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben.
Sollten Sie mit der Analyse und Speicherung Ihrer Daten nicht einverstanden sein, so haben Sie durch Deaktivierung der nachfolgenden Checkbox die Möglichkeit dies zu verhindern. In diesem Fall wird ein sogenanntes Opt-Out-Cookie in Ihrem Browser hinterlegt, welches die Speicherung Ihrer Nutzungsdaten verhindert. Wenn Sie ihre Cookies löschen, so hat dies jedoch zur Folge, dass auch das Opt-Out-Cookie gelöscht wird und daher bei Ihrem nächsten Besuch dieses Online-Angebots erneut aktiviert werden muss.
Sie haben die Möglichkeit zu verhindern, dass von Ihnen hier getätigte Aktionen analysiert und verknüpft werden. Dies wird Ihre Privatsphäre schützen, aber wird auch den Besitzer daran hindern, aus Ihren Aktionen zu lernen und die Bedienbarkeit für Sie und andere Benutzer zu verbessern.
Ihr Besuch dieser Webseite wird aktuell von der Matomo Webanalyse erfasst. Diese Checkbox abwählen für Opt-Out.
Weitergabe personenbezogener Daten
Daten, die beim Zugriff auf die Internetwache der Polizei NRW protokolliert oder für einen speziellen Dienst erhoben worden sind, werden an Dritte außerhalb der Landesregierung nur übermittelt,
- soweit wir gesetzlich oder durch richterliche bzw. staatsanwaltschaftliche Anordnung dazu verpflichtet sind oder
- die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Internetinfrastruktur der Landesregierung zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist.
Wir weisen an dieser Stelle aber ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung von Social Media, die über dieses Internetangebot - nach vorheriger Einwilligung - erreichbar werden, auch die Übermittlung von personenbezogenen Daten beinhalten kann.
Social Media
Datenschutz in Social Media ist der Polizei NRW wichtig. Deshalb sollten Sie unsere Social Media Datenschutzhinweise lesen, bevor Sie die Links zu den polizeilichen Social Media Angeboten nutzen.
Auf dieser Seite werden Social Media Kanäle der Polizei NRW gebündelt über eine Plug-in Lösung des Anbieters Flockler (flockler.com) Oy, Rautatienkatu 21 B, 33100, Tampere, Finnland eingebunden. Flockler ist ein Social-Media-Aggregator-Tool, um Social-Media-Feeds zu kuratieren und Social-Media-Inhalte zu präsentieren. Diese Anwendung wird auf der Startseite und auf Unterseiten verwendet.
Es werden für einen kurzen Zeitraum, nach Zustimmung der Nutzerin oder des Nutzers, die IP Adresse in den Protokollen des CloudFront Dienstes von AWS gespeichert. Daher werden die aggregierten Inhalte erst angeboten, wenn die Nutzerin oder der Nutzer vorab seine Zustimmung erteilt hat. Erst nach dieser Zustimmung werden die Inhalte sichtbar.
Durch Aktivierung von Flockler in den Datenschutzeinstellungen erklären Sie sich mit dem Laden dieser Inhalte einverstanden. Für weitere Informationen lesen Sie die Datenschutzbestimmungen des Dienstes Flockler:
Allgemeines zum Datenschutz
Im Zuge der Weiterentwicklung des Internetangebotes können auch Änderungen dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich die Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit erneut durchzulesen.
Allgemeines zum Thema Datenschutz finden Sie auf der Website der/des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen: www.ldi.nrw.de
Wir weisen darauf hin, dass Betreiber von fremden Internetseiten, die vom Portal aus verlinkt werden, die Daten von Besucherinnen bzw. Besuchern dieser Internetseiten erheben und auswerten können.
Wenn Sie mit der Polizei NRW Kontakt aufnehmen ...
Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen durch die Polizei NRW gemäß § 47 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
Die Polizei NRW nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Ihre personenbezogenen Daten werden streng vertraulich und entsprechend den gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen verarbeitet. Dies ist Teil unserer Verpflichtung zu Transparenz hinsichtlich der Nutzung und sicheren Aufbewahrung Ihrer Daten. Wir haben die allgemeinen Informationen zu Datenverarbeitungen hinsichtlich der Erfordernisse des § 47 DSG NRW nachfolgend ausgestaltet.
Inhalt
- Geltungsbereich
-
Zwecke der Datenverarbeitungen
- Allgemeines
- Datenübermittlungen
- Videobeobachtung
-
Ihre Rechte
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Verantwortlichkeit
- Datenschutzbeauftragte
- Recht auf Beschwerde
I. Geltungsbereich
Die allgemeinen Informationen zu Datenverarbeitungen gelten für personenbezogene Daten, welche im Rahmen der Tätigkeit der Polizei NRW und ihrer Aufgabenerfüllung im Sinne von § 1 Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) und § 35 DSG NRW erhoben und (weiter)verarbeitet werden.
II. Zwecke der Datenverarbeitungen
I. Allgemeines
Zwecke der Datenverarbeitungen sind die Erfüllung von Verpflichtungen der Polizei, die sich insbesondere aus dem PolG NRW und dem jeweils einschlägigen Verfahrensrecht, wie der Strafprozessordnung (StPO) und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), ergeben. Über die Verweisungsnorm des § 500 StPO finden zudem die Regelungen des 3. Teils des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entsprechende Anwendung. Eine Datenverarbeitung setzt demnach voraus, dass es hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung gibt. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt werden personenbezogene Daten durch die Polizei NRW auch auf Grundlage des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) erhoben und verarbeitet.
Die Datenverarbeitungen durch die Polizei NRW erfolgen überwiegend zu Zwecken des § 35 Abs. 1 DSG NRW, also zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Ist der Anwendungsbereich des § 35 Abs. 1 DSG NRW nicht eröffnet, unterfällt die Datenverarbeitung dagegen dem Anwendungsbereich der DS-GVO.
Personenbezogene Daten können – auch nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens – zur Erfüllung anderer gesetzlicher Aufgaben verarbeitet werden, etwa für andere Strafverfahren oder zur Gefahrenabwehr.
Beispiele:
- Bei der Notrufannahme (Notrufnummer 110) werden sowohl die anrufende Nummer als auch Daten zur Ermittlung des Standorts automatisch erfasst und die Anrufe durch die Polizei NRW aufgezeichnet.
- Bei der Aufnahme von Straf- und Ordnungswidrigkeiten anzeigen, Verkehrsunfallanzeigen oder Einsatzberichten werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet.
- Bei Ermittlungstätigkeiten z.B. Zeugenbefragungen sowie die Vernehmung des Beschuldigten werden personenbezogene Daten erhoben.
- Die Polizei verarbeitet zur Gefahrenabwehr personenbezogene Daten z.B. von Personen, die im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen als Gewalttäter auffällig sind.
- Bei der Zahlung eines Verwarngeldes oder einer Sicherheitsleistung erheben wir personenbezogene Daten mit unserem Zahlungsterminal.
II. Datenübermittlung
Die Weitergabe bzw. Übermittlung von personenbezogenen Daten innerhalb der Polizei NRW oder andere Behörden, Gerichte und Verfassungsorgane des Landes NRW, anderer Länder oder des Bundes sowie nicht öffentlicher Stellen erfolgt ausschließlich auf Grundlage konkreter gesetzlicher Bestimmungen oder mit Einwilligung der betroffenen Person. In diesem Zusammenhang arbeiten wir auch mit Auftragsverarbeitern nach § 52 DSG NRW zusammen.
III. Videobeobachtung
Nach § 15a Absatz 1 PolG NRW kann die Polizei NRW zur Verhütung von Straftaten einzelne öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung beobachten und die übertragenen Bilder aufzeichnen. Die Videobeobachtung dient dem Zweck, Straftaten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, die Folgen von Straftaten zu minimieren, ein beweissicheres Strafverfahren zu gewährleisten, Straftaten aufzuklären und das Sicherheitsgefühl der Bürger zu steigern. Die Videobeobachtung wird auch durch Hinweisschilder für die Bürger kenntlich gemacht.
III. Ihre Rechte
Grundsätzlich obliegt der der Polizei NRW gemäß § 22, 32 PolG NRW i. V. m. § 54 DSG NRW i. V. m. § 50 Abs. 3-5 DSG NRW eine eigene Prüfpflicht im Hinblick auf die Erforderlichkeit einer Berichtigung, Einschränkung und Löschung personenbezogener Daten.
Werden Ihre personenbezogenen Daten von der Polizei NRW verarbeitet, stehen Ihnen als betroffene Person im Sinne des Datenschutzrechts folgende Rechte nach dem DSG NRW gegenüber dem Verantwortlichen zu.
1. Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft gemäß § 49 Abs. 1 DSG NRW über Ihre von der Polizei NRW verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
- Hinweis zum Umfang der Auskunft im Hinblick auf parlamentarische Untersuchungsausschüsse (PUA)
- Personenbezogene Daten aus der polizeilichen Datenverarbeitung können zum Gegenstand der Vorlage an einen PUA werden, soweit sie vom jeweiligen Untersuchungsgegenstand umfasst sind. Die Vorlage solcher Daten erfolgt auf Grundlage des verfassungsrechtlich verbrieften Kontrollrechts des Parlaments, das auch Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung rechtfertigen kann. Derartige Daten werden dem Zugriff für die polizeiliche Aufgabenerfüllung entzogen, sobald und soweit sie hierfür nach den allgemein für die Polizei geltenden Datenverarbeitungsregeln nicht mehr benötigt werden. Aus diesem Grund sind die Daten auch im Rahmen von Auskunftsersuchen nicht recherchierbar und daher von der Auskunftserteilung nicht umfasst.
2. Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie gemäß § 50 Abs. 1 DSG NRW eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
3. Recht auf Löschung
Sie können unter den Bedingungen des § 50 Abs. 2 DSG NRW die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. jedoch davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Gemäß § 50 Abs. 3 DSG NRW kann eine Einschränkung der Verarbeitung an Stelle der Löschung treten.
Allerdings können Ihre v. g. Rechte gemäß spezifischer gesetzlicher Regelungen eingeschränkt werden (Vgl. § 49 Abs. 4 i. V. m § 48 Abs. 2 DSG NRW bezüglich des Auskunftsrechts; § 50 Abs. 2 DSG NRW bezüglich des Berichtigungs- und Löschungsrechts).
IV. Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der polizeilichen Aufgabenerfüllung sind die Polizeibehörden nach § 36 Nr. 9 DSG NRW gemeinsam mit dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW.
V. Datenschutzbeauftragte
Zu den Datenschutzbeauftragten der Polizeibehörden des Landes NRW.
VI. Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich gemäß § 60 DSG NRW mit einer Beschwerde an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) wenden, die Ihre Beschwerde prüfen wird.
Die LDI NRW ist unter folgender Adresse zu erreichen:
LDI NRWKavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: +49 211 38424-0
Telefax: +49 211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de
Das Impressum finden Sie hier.